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Frauenstimmrecht (Schweiz)

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Frauenstimmrecht (Schweiz) Artikel

Das Frauenstimmrecht wurde in der Schweiz auf eidgenössischer Ebene am 7.02 1971 eingeführt. Die Schweiz war somit das letzte europäische Land, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand. Bis das Frauenstimmrecht auch in allen Kantonen durchgesetzt war, sollte es noch weitere 20 Jahre dauern: Am 25. März 1990 gab das Bundesgericht einer Klage von Frauen aus Appenzell Innerrhoden Recht und bestätigte damit die Verfassungswidrigkeit der Innerrhoder Kantonsverfassung in diesem Punkt.

Der Hauptgrund für die lange Verzögerung liegt ohne Zweifel in dem politischen System der Schweiz. Bei Vorlagen, welche die Verfassung betreffen, entscheidet allein das stimmberechtigte Volk. Um das Stimmrecht auf den verschiedenen Ebenen einführen zu können, bedurfte es jeweils die Mehrheit der stimmberechtigten Männer. Auf nationaler Ebene war zudem die Ständemehrheit nötig. Ein weiteres Hindernis lag in der Tatsache, dass in der Bundesverfassung (BV) von 1848 das Stimm- und Wahlrecht an den aktiven Wehrdienst gekoppelt war (nur wer Wehrdienst leistete, durfte wählen und abstimmen).

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die Frauen der Calhouns: Die Frauen der Calhouns 2. Amanda.: Bd 2 Eine beschwingtere Fortsetzung der jetzt erst in Fahrt gekommenen Familienserie um die Calhoun-Frauen Amanda Calhoun ist vollauf mit den Hochzeitsvorbereitungen für ihre Schwester beschäftigt. Daneben steht noch der Umbau des alten Familiensitzes auf dem Programm. Mit dem von ihrem Schwager in spe beauftragten Architekten Sloan O'Riley hatte Amanda...

Chronologie

Buch-Tipp: Die Frauen der Calhouns: Die Frauen der Calhouns 3 - Lilah: Bd 3 herrlich schön zu abschalten Der 3. Teil der Calhouns ist exakt das richtige um den Urlaub zu beginnen und so richtig zu dem entspannen und abschalten. Wieder geht es um die Suche nach den Schatz und die große Liebe. Dieses Buch kann ich jeden empfehlen der gerne leichte lockere Liebesgeschichten liebt.

18. und 19. Jahrhundert: Frauen organisieren sich

Die Französische Revolution von 1789 wird allgemein als Beginn der Frauenrechtsbewegung angesehen, so auch in der Schweiz.

In der ersten Bundesverfassung von 1848 (siehe auch Geschichte der Schweiz) wird die Rechtsgleichheit erklärt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Untertanenverhältnisse, keine Vorrechte des Ortes, der Geburt, der Familie oder Personen."

Frauen werden mit keinem Wort erwähnt, weder explizit in diesen Gleichheitsartikel ein- noch ausgeschlossen. In der aus der Verfassung resultierenden Gesetzgebung ergibt sich jedoch, dass Frauen zu den Männern in ein Untertanenverhältnis gestellt wurden.

In den Jahren von 1860 bis 1874 organisieren sich die Schweizer Frauen erstmals (auch nachdem Vorbild der erstarkenden Frauenbewegung in anderen Ländern). Sie fordern zivilrechtliche und politische Gleichstellung für die geplante erste Revision der Bundesverfassung.

Im Jahr 1874 wird die Erste Revision der Bundesverfassung vom Stimmvolk angenommen. Obwohl es in dem Vorfeld groĂźe Diskussionen fĂĽr und wider die politischen Rechte der Frauen gab, kommen auch in der neuen Verfassung keine Frauen vor.

1886 reichen die Frauen ihre erste Petition ans Parlament ein.

"Man hat seit Beginn der Verfassungsrevision eine allseitige Erweiterung der Volksrechte verkündet und dabei allenthalben alles Mögliche und Unmögliche versprochen, ca. die armen Frauen scheinen, gleich den Poeten bei der Theilung der Erde, mit leeren Händen davon gehen zu müssen: Niemand spricht von ihnen und niemand gedenkt ihrer verkümmerten und unterdrückten Menschenrechten!"

schreibt Marie Goegg-Pouchoulin in ihrem von Dutzenden von Frauen unterzeichneten Schreiben.

Diese Aktion erregt so viel Aufmerksamkeit, dass Anfang des folgenden Jahres (1887) die Forderungen der Frauen erstmals den Weg in eine Tageszeitung finden. In ihrem Artikel Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau in der ZĂĽrcher Post macht Meta von Salis auf sich und auf die AnsprĂĽche der Frauen aufmerksam. Neben den fehlenden politischen und zivilrechtlichen Rechten kritisiert sie die bestehende "Ungleichheit vor dem Richter". In dem selben Jahr fordert Emilie Kempin-Spyri, die erste Schweizer Juristin, die Zulassung zu dem Anwaltsberuf und scheitert vor dem Bundesgericht.

Während des Jahres 1894 bereist Meta von Salis das Land und hält in allen größeren Städten Vorträge zu dem Thema "Frauenstimmrecht und die Wahl der Frau". Ihre Referate sind schlecht besucht und an einigen Orten wird sie ausgepfiffen, sie lässt sich aber nicht entmutigen. Im selben Jahr findet in Chicago die erste Internationale Frauenausstellung statt, die über die Stellung der Frau in den verschiedenen Ländern informieren soll.

Zwei Jahre später, 1896, wird in Genf der Erste Nationale Frauenkongress organisiert. Erstmals werden die Frauen als einflussreiche Gruppierung ernst genommen und mehrere (männliche) Redner rufen sie dazu auf "Verbündete der Männer zu sein und nicht deren Feindinnen" – und sich doch bitte etwas zurückzuhalten mit ihren Forderungen. Als Folge dieses Kongresses wird die erste parlamentarische Kommission mit dem Absicht, die "Frauenfrage" zu behandeln, gegründet.1897 schreibt Carl Hilty seinen Aufsatz zu dem Frauenstimmrecht:

"Die Freiheit besteht wesentlich darin, dass man an der Gesetzgebung Theil nimmt; alles Andere ist eine Gewährung von Rechten, die auf dem guten Willen eines Dritten beruht und darum eine sehr zweifelhafte Errungenschaft. Wir betrachten also unsererseits das Frauenstimmrecht als den praktischen Kern der Frauenfrage."
Buch-Tipp: Die Frauen der Calhouns: Die Frauen der Calhouns 4 - Suzanna: Bd 4 Das Ende der Geschichte naht!!! Nora Roberts Geschichte geht in die 4. Runde. Natürlich findet auch die 4. Schwester hier den Mann ihrer Träume. Mein Traummann wäre es nicht, da er mir etwas zu bestimmend und jähzornig ist. Ich konnte mich mit Holt Bradford nicht so recht anfreunden. Die Männer von Suzannas Schwestern waren mir sympatischer....

1900–1959: Vorstöße und Verschleppungstaktiken

Um die Jahrhundertwende organisieren sich die Frauen in dem ganzen Land und bilden verschiedene Frauenvereine fĂĽr oder gegen das Frauenstimmrecht. Die beiden wichtigsten sind der Bund Schweizerischer Frauenvereine (BSF) (Dachverband, GrĂĽndung 1900) unter der Leitung von Helene von MĂĽlinen und der Schweizer Verband fĂĽr Frauenstimmrecht (SVF) (1909).

Frauenstimmrecht (Schweiz) Beschreibung
Abstimmungsplakat von 1920

Während des Ersten Weltkrieges kommt die Bewegung in das Stocken, weil wichtigere Probleme in dem Vordergrund stehen. Unter Anderem leisten die Frauenverbände die gesamte Sozialfürsorge während des Krieges, da die Schweiz zu diesem Zeitpunkt noch keine Sozialversicherungen kennt.

Beim Generalstreik von 1918 ist das Frauenstimmrecht die zweite von neun Forderungen. In dem Dezember werden zwei erste Vorstöße für das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene durch die Nationalräte Herman Greulich (SP) und Emil Göttisheim (FDP) gemacht. In zwei Motionen wird der Bundesrat aufgefordert, "Bericht und Antrag einzubringen über die verfassungsmäßige Verleihung des gleichen Stimmrechts und der gleichen Wählbarkeit an die Schweizerbürgerinnen wie an die Schweizerbürger."

Ein halbes Jahr später, in dem Juni 1919, reichen 158 Frauenverbände eine Petition ein, um den beiden Motionen mehr Gewicht zu verleihen. In der Folge werden die Motionen Greulich und Göttisheim von Nationalrat angenommen und zur Ausführung an den Bundesrat überwiesen. Dort verschwinden sie jedoch wegen "dringenderer Probleme" für die nächsten Jahre in die Schreibtischschublade von Bundesrat Heinrich Häberlin (FDP). 15 Jahre später, 1934, übergibt Häberlin das unerledigte und ungeliebte Geschäft seinem Nachfolger mit dem Hinweis: "Das Material für das Frauenstimmrecht liegt in der mittleren Schublade rechts Deines Schreibtisches".

Zwischen 1919 und 1921 finden in mehreren Kantonen Abstimmungen zur EinfĂĽhrung des Frauenstimmrechts auf kantonaler Ebene statt. Sie werden ĂĽberall mit groĂźen Mehrheiten abgelehnt.

Der Zweite Nationale Frauenkongress von 1921 in Bern verläuft ereignislos. Für einmal steht nicht das Frauenstimmrecht, sondern die Berufstätigkeit und Erwerbsarbeit in dem Vordergrund.

1923 reicht eine Gruppe von Bernerinnen eine staatsrechtliche Beschwerde ein. Sie wollen ihr "Stimmrecht in Gemeinde-, Kantons- und Bundesangelegenheiten ausĂĽben", werden jedoch vom Bundesgericht unter Berufung auf das "Gewohnheitsrecht" abgelehnt.

Fünf Jahre später, 1928, wendet sich Nationalrat Léonard Jenni mit einer Petition an den Bundesrat und weist darauf hin, dass der Begriff "Stimmbürger" in der deutschen Sprache Menschen beiderlei Geschlechtes beinhaltet. Das Gesuch wird mit folgender Begründung abgelehnt:

"Wenn man nun behauptet, dass der Begriff auch die Schweizer Frauen in sich schließen sollte, so überschreitet man die Grenzen der zulässigen Interpretation und begeht damit einen Akt, der dem Sinne der Verfassung widerspricht. [...] Die Beschränkung des Stimmrechts auf die männlichen Schweizer Bürger ist ein fundamentaler Grundsatz des eidgenössischen öffentlichen Rechts."
Frauenstimmrecht (Schweiz) Beschreibung
Die SAFFA-Schnecke von 1928

Im Sommer desselben Jahres findet die Schweizerische Ausstellung zur Frauenarbeit SAFFA statt. In dem Umzug fährt ein denkwürdiger Wagen mit: eine Schnecke namens "Frauenstimmrecht". Die Organisatorinnen werden für die Schnecke stark kritisiert und einige Kritiker sehen diese gar als Zeichen für die politische Unreife der Frauen.

Der SVF lanciert 1929 eine neue Petition für das Frauenstimmrecht und erreicht diesmal eine Rekordzahl von Unterschriften, die sogar die geforderte Anzahl Unterschriften für eine Volksinitiative überschreitet: 170397 Unterschriften von Frauen und 78840 Unterschriften von Männern. Der Katholische Frauenbund distanziert sich explizit von den Forderungen der anderen Frauenverbände. Auch andere gegnerische Organisationen reagieren und 1931 nimmt die Schweizer Liga gegen das politische Frauenstimmrecht mit einer Eingabe an den Bundesrat "Stellung gegen die Verpolitisierung der Schweizerfrauen". Stets wieder schreiben die Frauen und Männer der Liga, allen voran Emma Rufer , an den Bundesrat und die Parlamentarier und bitten sie inständig, von dem Thema abzulassen:

Die Theorie der politischen Gleichstellung der beiden Geschlechter ist eine vom Ausland importierte Idee. An der Spitze der Frauenstimmrechtsbewegung in der Schweiz steht denn heute auch eine ursprüngliche Ausländerin.

Wir halten dafür, dass in diesen wichtigen Sachen eigentlich ca. gebürtige Schweizerinnen den richtigen Einblick haben können; Leute also, die mit dem Wesen unserer Demokratie und unseres Volkes ganz vertraut sind.

Während den Dreißiger- und frühen Vierzigerjahren werden die Bemühungen um das Frauenstimmrecht einmal mehr von den internationalen Ereignissen überschattet. Mehrmals werden die Frauen während diesen Jahren aufgefordert, die "Demokratie zu schützen", worauf die das Stimmrecht befürwortenden Frauenverbände antworten, dazu müssten sie zuerst über demokratische Rechte verfügen. Gegen Ende des 2. Weltkrieges kommt die Frage wieder aufs Tablett, da insbesondere bürgerliche (genannt "freisinnige") Frauen in dem Gegenzug zu ihrem Einsatz in dem FHD (militärischen Frauenhilfsdienst) ihre demokratischen Rechte einfordern. Noch während des Krieges wird das Aktionskomitee gegen das Frauenstimmrecht gegründet:

Wir erblicken in der Beteiligung der Frau in Partei und Politik eine Gefahr für unsere Familien und für die Einigkeit der Frauen unter sich, die sich besonders in der sehr kritischen Zeit des Überganges vom Krieg zu dem Frieden ungünstig auswirken könnte.

Der dritte Nationale Frauenkongress von 1946 bringt keine neuen Fortschritte in Sachen Frauenstimmrecht.

1948 werden in dem ganzen Land Feiern zu dem 100jährigen Bestehen der Bundesverfassung durchgeführt und die "Schweiz, ein Volk von Brüdern" gefeiert. Die Frauenverbände erklären es um zu einem "Volk von Brüdern ohne Schwestern" und überreichen dem Bundesrat symbolisch eine Europakarte mit einem schwarzen Fleck in der Mitte. Zu diesem Zeitpunkt hatten alle europäischen Länder außer der Schweiz das Frauenwahlrecht eingeführt. Wie zuvor die SAFFA-Schnecke wurde diese symbolische Karte von Kritikern als Zeichen der politischen Unreife der Frauen interpretiert.

Im Jahr 1950 legt der Bundesrat einen Bericht an die Bundesversammlung ĂĽber das fĂĽr die EinfĂĽhrung des Frauenstimmrechts einzuschlagende Verfahren vor. Von nun an ist unbestritten, dass es eingefĂĽhrt werden muss, die Frage ist wann und wie.

1951 wendet sich der Schweizerische Frauenkreis gegen das Frauenstimmrecht unter der Leitung von Dora Wipf mit einem Schreiben an den Bundesrat:

"wir glauben also, dass wir guten Gewissens behaupten dürfen, die Mehrheit der Schweizerinnen zu vertreten, wenn wir Sie bitten, die Frage wohl zu erwägen, ob in der heutigen Zeit, da die Frau mit Pflichten aller Art stark belastet ist, man ihr die Übernahme weiterer großer Pflichtenkreise noch zumuten darf. [...] Wir glauben nicht, dass unser Land politisierende Frauen braucht, sondern Mütter, leibliche und geistige Mütter, die mithelfen, dass Hass und Misstrauen überwunden werden. Wir vertreten grundsätzlich den Standpunkt, dass die Einführung überhaupt abzulehnen sei."

Ein Jahr später, 1952 verlangen Antoinette Quinche, Präsidentin des "Schweizerischen Aktionskomitees für das Frauenstimmrecht", und 1414 Mitstreiterinnen von ihren Gemeinden die Eintragung in das Stimmregister. Mit dem Argument, die jeweiligen Kantonsverfassungen würden Frauen nicht explizit vom Stimmrecht ausschließen, gehen sie mit ihrer Forderung bis vor Bundesgericht. Wie bereits 1923 werden sie unter Berufung auf das "Gewohnheitsrecht" ablehnt.

1957 findet eine Abstimmung statt, in der Zivilschutzdienst für alle Schweizer Frauen obligatorisch werden soll. Während der Volksabstimmung ereignet sich ein Skandal: Die Frauen der Walliser Gemeinde Unterbäch gehen alle – unterstützt vom Gemeinderat – abstimmen. Der Gemeinderat erklärt, dass laut Verfassung die Gemeinden gesetzlich zuständig seien, um die Stimmregister aufzustellen. Die Abstimmung wird vom Kanton Wallis und vom Bund für diese Gemeinde annulliert.

Im Jahr 1958 findet einerseits die Zweite Schweizerische Ausstellung zur Frauenarbeit SAFFA statt, andererseits erscheint das umstrittene Buch Frauen in dem Laufgitter von Iris von Roten (der deswegen von verschiedenen Seiten die Schuld am Scheitern der Abstimmung von 1959 gegeben wird).

Kurz vor der Abstimmung erscheint eine neue gegnerische Organisation auf dem politischen Parkett: Das Schweizerische Aktionskomitee gegen die Verfassungsvorlage ĂĽber die EinfĂĽhrung des Frauenstimmrechts in dem Bund hat sich kein kleinereAbsicht gesetzt, als die Schweiz vor dem Untergang zu retten:

"Die Vorlage missachtet mit der bloĂźen Kopierung ausländischer Wahlrechtsverhältnisse die Besonderheiten unserer direkten Referendumsdemokratie, in welcher der StimmbĂĽrger nicht ca. wählt, sondern dauernd ĂĽber häufig recht schwierige Sachfragen entscheiden muss."

Am 1.02 1959 scheitert die erste Volksabstimmung ĂĽber das eidgenössische Frauenstimmrecht mit einer Stimmbeteiligung von 67 Prozent ganz klar am Volks- (33% : 66%) und Ständemehr (3 : 16 + 6/2 Kantone) [1] (http://www.admin.ch/ch/d/pore/va/19590201/det191.html). Protestaktionen und Frauenstreiks in der ganzen Schweiz sind die Folge. Im Herbst können die Frauen jedoch endlich erste Erfolge verzeichnen: Als erster Kanton nimmt Neuenburg das Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene an; die meisten anderen Kantone folgen in den anschlieĂźenden Jahren.

Buch-Tipp: Die Frauen der Calhouns: Die Frauen der Calhouns: Die Frauen der Calhouns 5 - Megan: Bd 5 Die Calhouns. . . Nora Roberts schrieb mit einer weiteren Familien-Saga 5 verschiedene und einzigartige Bände. Da es eine Familien-Saga ist, ist es wundervoll mitzuerleben wie sich die 5 jungen Frauen weiterenwickeln. Jede von ihnen hat ihre eigene Geschichte,einen weiteren Fund in ihrem leben. Jedes einzelne Band ist herrvoragend zu lesen( ich...

1959–1971: Endspurt

Nach der Ablehnung wird der Bund der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht gegrĂĽndet. Der Verein argumentiert damit, dass die Frauen aufgrund ihrer biologischen Verschiedenheit durch ihre politische und rechtliche Gleichstellung benachteiligt wĂĽrden.

Im Laufe des Jahres 1965 gibt es mehrere parlamentarische Motionen zur Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention musste geschaffen werden. Trotzdem verhält sich der Bundesrat zögerlich.

In den Folgejahren werden stets wieder Motionen an den Bundesrat gestellt. Dann erreichen die Jugendunruhen von 1968 auch die Schweiz und die schweizer Frauenbewegung. Junge Feministinnen gehen auf Konfrontationskurs und veranstalten Protestaktionen und Demonstrationen in dem ganzen Land.

Da ihnen der SVF zu wenig radikal ist (sie genannten diesen als "gemütlich") gründen sie die Frauenbefreiungsbewegung FBB, eine radikalfeministische Vereinigung junger Frauen. Am 1. März 1969 findet der Marsch auf Bern statt: 5 Tausend Frauen und Männer demonstrieren vor dem Bundeshaus in Bern. Der Resolution von Emilie Lieberherr wird von den Versammelten mit großem Applaus zugestimmt:

"Die hier versammelten Schweizerinnen fordern das volle Stimm- und Wahlrecht auf eidgenössischer und kantonaler Ebene und in den Gemeinden. Die Konvention des Europarates zu dem Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten darf erst unterzeichnet werden, wenn bezüglich des Stimm- und Wahlrechts kein Vorbehalt mehr nötig ist.

Die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung der Menschenrechte. Sämtliche vorgeschlagenen Vorbehalte stellen die Glaubwürdigkeit unseres Landes als Rechtsstaat und Demokratie in Frage.

Wir fordern darum alle gutgesinnten Politiker und Stimmbürger auf, das Frauenstimm- und Wahlrecht in dem Bund, in den Kantonen und in allen Gemeinden so rasch als möglich zu verwirklichen."

Die Zahl von 5 Tausend Demonstrierenden klingt nicht so spektakulär, hat die Politiker der damaligen Zeit jedoch ziemlich erschreckt. Inzwischen opponierten nämlich nicht allein die radikalen Stimmrechtsvereine und der FBB, sondern auch konservative Frauenorganisationen (Gemeinnütziger Frauenbund, Landfrauenverband, Katholischer und der Evangelischer Frauenbund).

Durch Häuserbesetzungen und kämpferische Protestaktionen macht der FBB auf sich aufmerksam. Die Gruppierung wird vom Frauenstimmrechtsverein scharf kritisiert, da befürchtet wird, die Aktionen könnten "der Sache" schaden. Die Öffentlichkeit, insbesondere die jungen Menschen, begrüßen hingegen die schärfere Gangart des FBB.

Nun folgt ein langwieriges politisches Hin und Her zwischen Bundesrat, Nationalrat und Ständerat, bis endlich eine allgemein anerkannte Abstimmungsvorlage zur Einführung des Frauenstimmrechts erarbeitet ist. Derweil gehen die Protestaktionen der FBB weiter.

Der Abstimmungskampf selber verläuft relativ ruhig und optimistisch: Alle Regierungsparteien und die beiden einflussreichsten Berufsverbände (Gewerkschaftsbund, Bauernverband) haben die JA-Parole herausgegeben. Die Schweiz ist sich für einmal einig. Nach 123 Jahren Kampf seit der Bundesverfassung von 1848 gewähren schließlich die Schweizer Männer ihren Frauen aktives und passives Wahlrecht und Stimmrecht bei politischen Entscheidungen. Am 7.02 1971 wird die Vorlage vom (männlichen) Stimmvolk mit 621403 gegen 323596 Stimmen (65,7 Prozent Ja) angenommen.

"Endlich, endlich, endlich ... Von mir fallen Zentner. Die Aufgabe, die seit bald hundert Jahren ungelöst von einer Generation zur anderen tradiert wurde, hat in der letzten "Männerabstimmung" vom 7. Februar 1971 ihre glanzvolle Erfüllung gefunden.

Fortan wird es ca. noch Volksabstimmungen geben in dem wahren Sinn des Wortes."
(Gertrud Heinzelmann).
Buch-Tipp: Die Maschen der Frauen Ein Buch über Frauenfreundschaften Was soll ich sagen ich hatte anfängliche Probleme mit dem Buch. Da es mir eher oberflächlich und fade vorkam. Doch dann musste ich meine Meinung ändern da mir klar wurde das es sich hier nicht um ein süffisanter Frauenroman handelte. In dem gegenteil hier geht es um Liebe Vertrauen und um wahre Freundschaft. ...

Verfassungsartikel von 1971

Folgende beidie Beschreibung wurden am 1. Februar 1971 in veränderter Form in der Verfassung verankert (Änderungen unterstrichen):

Art. 74 BV:
Bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen haben Schweizer und Schweizerinnen die gleichen politischen Rechte und Pflichten.
Stimm- und wahlberechtigt bei solchen Abstimmungen und Wahlen sind alle Schweizer und Schweizerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nachdem Rechte des Bundes vom Aktivbürgerrecht ausgeschlossen sind. Der Bund kann auf dem Wege der Gesetzgebung über die Stimm- und Wahlberechtigung in eidgenössischen Angelegenheiten einheitliche Bestimmungen aufstellen.
FĂĽr Abstimmungen und Wahlen der Kantone und Gemeinden bleibt das kantonale Recht vorbehalten.

Art. 136 Abs. 1 BV:
"Die politischen Rechte in Bundessachen stehen allen Schweizerinnen und Schweizern zu, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Alle haben die gleichen politischen Rechte und Pflichten."::
Buch-Tipp: Die perfekte Liebhaberin. Sextechniken, die ihn verrückt machen Ein verdienter Klassiker Keine Frage: Pagets Buch ist ein echtes Grundlagenwerk. Es behandelt Fragen, die über reine Techniken hinausgehen: etwa wie man eine sinnliche Atmosphäre schafft, wie man gut küsst und wie man sich vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt. Insbesondere jungen Leuten möchte man es als Einstieg gern in die Hand geben....

Schwerpunkte der Diskussion

Im folgenden werden die Begründungen, die insbesondere während der Abstimmungskampagnen für oder gegen eine Einführung des Frauenstimmrechts angeführt wurden, noch einmal zusammengefasst:

Die befürwortenden Argumente zeichneten sich insgesamt durch ihre starke Bezugnahme auf grundlegende politische Prinzipien und rechtliche Normen aus. Eine der wichtigsten war Artikel 1 der Schweizer Bundesverfassung von 1848, der ohne Qualifikation besagte: "Alle Schweizer sind vor dem Gesetz gleich." Ergänzend konnten die Befürworter auf die Menschenrechte verweisen, die allen Menschen und damit also auch Frauen ein Stimm- und Wahlrecht zusprechen. Mit dem Grundsatz, dass in einer Demokratie mit der Pflicht, die Gesetze eines Landes zu befolgen, auch das Recht einhergehen müsse, selbige Gesetze mitzubeschließen, konnten sie zudem auf eine wichtige rechtsphilosophische Position verweisen. Das von den Gegnern vorgebrachte Gegenargument, Frauen könnten dies ja bereits über die Einflußnahme auf ihre Männer tun, wurde in charakteristischer Weise wieder mit Rückgriff auf einen allgemeinen Grundsatz abgelehnt, wonach die Ausübung von Rechten nicht vom guten Willen Dritter abhängen darf.

Die Gegner des Frauenstimmrechts argumentierten dagegen mit einer Reihe eher disparater Argumente, die zu dem einen die Notwendigkeit einer Neuerung in Zweifel zogen, zu dem anderen aber vor den zu erwartenden negativen Folgen des Frauenwahlrechts warnten.

Im ersteren Sinne wurde etwa angeführt, die Idee eines Frauenwahlrechts sei eine aus dem Ausland importierte, unschweizerische Idee, die auch von der großen Mehrheit der Schweizerfrauen abgelehnt werde, welche an einem Stimmrecht gar nicht interessiert sei, zumal jede Frau ihre Meinung indirekt über ihren Mann zu dem Ausdruck bringen könne.

Ein eher fürsorglich verstandener Aspekt kam dagegen in der Vorstellung zu dem Ausdruck, Politik sei ein schmutziges Geschäft, im Frauen es zu schwer haben würden, die Achtung der Gesellschaft zu wahren. Ihre Einbeziehung in politische Entscheidungen werde so unweigerlich zu dem Verlust ihrer Weiblichkeit führen, während die Abhängigkeit von ihren Männern durch die Einführung des Stimmrechts ca. gegen neue Abhängigkeiten eingetauscht werde.

Daneben wurde aber auch die negative Einwirkung auf Männer herausgestellt, die aufgrund der Bevölkerungsmehrheit der Frauen unweigerlich diskrimiert werden würden. Eine wichtige Rolle spielte dabei der ca. für Männer verbindliche Militärdienst, der diese ohnehin benachteilige - ein Argument, dass freilich von Befürworterseite meist mit dem Hinweis auf den Fraueneinsatz in dem militärischen Hilfsdienst gekontert wurde.

Schließlich wurde auch die kategorische Auffassung vertreten, der Staat selbst sei seinem Wesen nach eine männliche Institution, die von Frauen daher ihrer Natur gemäß nicht in der notwendigen Tiefe verstanden werden könne.

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Auswahl beteiligter Personen

BefĂĽrworter(innen) Gegner(innen)


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Parteien

  Pro Contra
1959
  • Landesring der Unabhängigen (LDU )
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
  • Partei der Arbeit (PdA)
  • Bauern und Gewerbepartei BGB (die spätere SVP)
  (Die anderen Parteien erteilten ihren Mitgliedern Stimmfreigabe und gaben keine Abstimmungsparole heraus.)
1971
  • Freisinnig Demokratische Partei (FDP)
  • Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SPS)
  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP, ehem. Katholisch-Konservative)
  • Bauern- und Gewerbepartei (BGB, heutige SVP)
  • Landesring der Unabhängigen (LdU )
  • Evangelische Volkspartei (EVP)

Keine Parteien, aber ebenfalls einflussreich:

  • keine


Buch-Tipp: Löwenmutter Beklemmende Thematik, packend erzählt Esma Abdelhamid beschreibt packend und authentisch mit bewundernswerter Offenheit ihre Geschichte. Eine Geschichte, die man zunächst lieber nicht glauben möchte, denn dass es solche Schicksale heute mitten unter uns geben kann ist bestürzend. Umso einnehmender ist die stets wieder aufblitzende Lebensfreude,...

Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene

Bei Einführung des eidgenössischen Frauenstimmrechts hatten einige Kantone bereits ein kantonales Frauenstimmrecht eingeführt, die meisten folgten jedoch in den Jahren 1971 und 1972 (Details siehe [2] (http://www.frauenkommission.ch/pdf/d_2_2_politik.pdf)).

Buch-Tipp: Männer sind anders. Frauen auch. Männer sind vom Mars. Frauen von der Venus. Pflichtlektüre für jedes Paar, das es ernst miteinander meint Dieses Buch sollte zur Pflichtlektüre gemacht werden für jedes Paar, das heiraten will - spätestens dann! Es wird einem vieles klar, warum der Partner wie reagiert. Manches wurde mir auch verständlicher, warum man sich selbst in manchen Situationen so verhält, wie man sich eben...

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